Festgeld

Mit Festgeld sicher anlegen

VR-Termingeld bietet Ihnen alles, was Sie sich wünschen. Unsere garantierten Zinsen für Ihr Geld, fest für die gesamte Laufzeit – ganz ohne Risiko. Genießen Sie diese Vorteile.

 Attraktiv & garantiert

  •  Garantierter Zinssatz für die gesamte Laufzeit
  •  Die Verzinsung orientiert sich an der Höhe des Anlagebetrages und der gewählten Laufzeit
  •  Kostenlose Kontoführung

 Sicher & solide

  • Sichere Zinsgutschrift ohne Kursrisiko am Ende der Laufzeit bzw. jeweils nach einem
    Laufzeitjahr
  • Keine Zuzahlungen während der Laufzeit möglich
  • Sichere Anlageform - diese Anlage ist bei uns in vollem Umfang geschützt
    Weitere Informationen finden Sie unter www.bvr.de/SE

Komfortabel & individuell

  • Bereits ab 2.500 € möglich
  • Feste, überschaubare Laufzeit (1 bis 4 Jahre)
  • Verfügbar am Ende der gewählten Laufzeit
  • Auch als komfortable Daueranlage: automatische Verlängerung jeweils rechtzeitig vor Laufzeitende möglich

Festgeld im Überblick

Feste Zinsen mit Festgeld

Legen Sie Ihr Erspartes als Festgeld an. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage1 und wählen eine Laufzeit ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. In dieser Zeit ist Ihr Geld fest angelegt – dafür profitieren Sie von einer gleichbleibenden, festen Verzinsung. Am Ende der Laufzeit können Sie dann sofort wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.

Häufige Fragen zum Festgeld

Was passiert, wenn ich mein Geld vor Ablauf der Vertragszeit brauche?

Wenn Sie sich für die Anlage als Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich dafür für einen festen Zinssatz und für eine sehr sichere Anlage.

Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit zu gleichen Konditionen aufstocken?

Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welchen Zeitraum. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.

Wann werden die Zinsen berechnet?

Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes berechnet. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Festgeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Beilstein-Ilsfeld-Abstatt eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Beilstein-Ilsfeld-Abstatt eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

  1. Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag.

Konditionen

Produkteckdaten

WährungEUR
Anlagebetrag Min. - Max.1,00 - unbegrenzt EUR
Anlagedauer Min. - Max.1 - 4 Jahre

Konditionen

ZinsbindungsartFestzins
Zinszahlungsrhythmusjährlich
ZinsverwendungZuschlag der Zinsen zum Kapital
Anlagedauer ab 1,00 EUR ab 50.000,00 EUR
1 Jahr 2,25 % p. a. 2,35 % p. a.
2 Jahre 2,40 % p. a. 2,50 % p. a.
3 Jahre 2,65 % p. a. 2,75 % p. a.
4 Jahre 2,85 % p. a. 2,95 % p. a.