OnlineBanking

Rechtliche Hinweise

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen und Dokumente zu Preisen & Leistungen, zum Thema Sicherheit und allgemeine Kundeninformationen auf einen Blick.

Preise & Leistungen

Basiskonto

Mit dem Basiskonto können Sie Überweisungen veranlassen, Geld ein- und auszahlen und die Vorteile des OnlineBankings nutzen.


Beschwerdemanagement

Sie haben Anregungen, Fragen oder Kritik? Über unser Beschwerdeverfahren können Sie Ihr Anliegen gerne einreichen.


EU-Offenlegungsverordnung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

In den folgenden PDF-Dokumenten finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang der Volksbank Beilstein-Ilsfeld-Abstatt eG mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß EU-Offenlegungsverordnung.

Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken für Finanzprodukte - 30.12.2022 (Version 3)

Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Finanzportfolioverwaltung - 01.09.2023 (Version 4)

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren - 01.09.2023 (Version 2)

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Anlageberatung - Anlage 4a zu Finanzprodukte - 30.12.2022 (Version 2)

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung - Anlage 5a zu Finanzprodukte - 30.12.2022 (Version 2)


Geschäftsbericht

Der Geschäftsbericht Ihrer Volksbank Beilstein-Ilsfeld-Abstatt eG.


Offenlegungsbericht

Der Offenlegungsbericht Ihrer Volksbank Beilstein-Ilsfeld-Abstatt eG.


Preisaushang

Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kundinnen und Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskundinnen und -kunden.


Versicherungen

Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung


Wertpapiere

Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)

Der Volksbank Beilstein-Ilsfeld-Abstatt eG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

Kundeninformationen

Benachrichtigung über Währungsumrechnungen bei Kartenzahlungen

Wenn Sie mit Ihrer girocard oder Debit- oder Kreditkarte von Mastercard oder Visa in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit einer vom Euro abweichenden EWR-Währung bezahlen oder Geld abheben, können Sie Informationen zu einem ggf. anfallenden Währungsumrechnungsentgelt elektronisch erhalten. Diese Informationen versenden wir separat für jede zu Ihrem Zahlungskonto ausgestellte Karte.

Detaillierte Informationen sowie die Möglichkeit zur Beauftragung dieser Benachrichtigungen finden Sie hier.


Verbraucherinformation nach Artikel 106 EU-Zahlungsdiensterichtlinie

Mit diesem Merkblatt der Europäischen Kommission informieren wir Sie über Ihre Rechte bei europaweiten Zahlungen.


Common Reporting Standard

Mit dem Common Reporting Standard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit können Staaten untereinander Daten austauschen. So erhalten die Finanzbehörden regelmäßig Finanzinformationen aus dem Ausland, um eine gerechte Besteuerung sicherzustellen.

Detaillierte Informationen finden Sie hier.


FATCA

Hier finden Sie Informationen zur Meldepflicht für US-amerikanische Konto- und Depotinhaberinnen und -inhaber.  


Gesetzliche Kontenwechselhilfe gemäß Zahlungskontengesetz

Hier finden Sie Informationen zur gesetzlichen Kontenwechselhilfe gemäß Zahlungskontogesetz.


Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister

Hier finden Sie Informationen zur Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister.  


Liquiditätsmanagementtools nach KAGB

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anlässlich ihrer gesetzlichen Einführung.


Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie eine detaillierte Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt und dem damit unter Umständen verbundenen Widerrufsrecht (Kundeninformation nach Artikel 23 Absatz 3 Unterabsatz 1 EU-ProspektVO).


Ihre Kenntnisse über Finanzinstrumente

Sie möchten Finanzinstrumente wie Wertpapiere erwerben oder dies zukünftig tun? Dann ist es uns wichtig, dass wir Ihre Kenntnisse über Finanzinstrumente einschätzen können. Das können wir nur, wenn wir uns über Fragestellungen von Ihren Kenntnissen ein Bild verschafft haben. Hierzu sind wir rechtlich verpflichtet.


Zahlungskontengesetz: Informationen zur Entgelttransparenz nach den §§ 5 bis 19 ZKG

  • Vorvertragliche Entgeltinformationen (§§ 5 bis 9 ZKG)
    Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 3 ZKG finden Sie hier die vorvertraglichen Entgeltinformationen.
  • Glossar zu mit einem Zahlungskonto verbundenen Diensten
    Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 5 ZKG in Verbindung mit § 14 Absatz 3 ZKG finden Sie hier ein Glossar, das die Funktionsweise bestimmter Zahlungsverkehrsdienstleistungen erklärt.

Sicherheit

Banking & Sicherheit

Die Sicherheit Ihrer Finanzen ist uns wichtig. Deshalb informieren wir Sie hier über verschiedene Sicherheitsverfahren und aktuelle Sicherheitsthemen.


Phishing-Warnungen

Schützen Sie Ihr Konto und Ihre Kreditkarte vor dem Zugriff durch Betrügerinnen und Betrüger. Lesen Sie unsere aktuellen Phishing-Warnungen und informieren Sie sich über typische Betrugsmaschen.


PSD2

Hier finden Sie Informationen zu den Standards für die Sicherheit elektronischer Zahlungen.

Hinweis: Verbotene Marktmanipulationen

Marktmissbrauchsverordnung (MAR): Verbotene Marktmanipulation

Info für unsere Brokerage-/Depot-Kunden

Sehr geehrte/r Kunde/Kundin,

als Ihr Partner im Wertpapiergeschäft möchten wir Sie zum Jahresende über die folgenden aufsichtsrechtlichen, ggf. strafrechtlich relevanten und börsenrechtlichen Regelungen informieren.

Ende des Jahres nimmt erfahrungsgemäß der problematische, zeitgleiche Verkauf und Kauf derselben Wertpapiere aus steuerlichen Gründen – Realisierung steuerlicher Verluste oder Gewinne – zu.

Damit steigt das Risiko, dass Sie als Anleger bei der Ordererteilung eine strafbare Marktmanipulation begehen. Aufgrund der potenziellen Gefahr für Sie als Kunde möchten wir Sie für dieses wichtige Thema sensibilisieren.

Darüber hinaus machen wir auf börsenrechtliche Vorschriften aufmerksam, die Handelsteilnehmern die Übermittlung sog. „Cross-Trades“ an die Börse verbieten. Vor allem im Online-Brokerage sind die einschlägigen börsenrechtlichen Vorschriften auch von Ihnen als Kunde und mittelbarem Handelsteilnehmer zu beachten.

Der von den Finanzämtern durchaus akzeptierte Verkauf und Kauf von Wertpapieren „an sich selbst“ kann eine strafbare Marktmanipulation darstellen. Nach börsenrechtlichen Vorschriften ist darüber hinaus die Eingabe „gegenläufiger Geschäfte“ verboten.

Info für unsere Brokerage-/Depot-Kunden Verkauf und Kauf von Wertpapieren aus steuerlichen Gründen: Strafrechtlichen Ärger vermeiden!

Verkauf und Kauf aus steuerlichen Gründen:
Verkaufen Kunden Wertpapiere an sich selbst oder – nach vorheriger Absprache – an andere Personen, verweisen sie häufig auf steuerliche Gründe. Durch solche Geschäfte werden Verluste mit Gewinnen verrechnet. Dies ist jedoch nach gesetzlichen bzw. börsenrechtlichen Vorschriften nicht zulässig. Zwei der häufigsten verbotenen Geschäfte im Börsenhandel sind die sogenannten „mit sich selbst Geschäfte“ („Wash-Trades“) und „abgesprochene Geschäfte mit anderen Personen“, z. B. mit Ehepartnern, Kindern, Eltern oder Freunden („Pre-Arranged Trades“).

Mit sich selbst Geschäft („Wash-Trade“):

  • Bei einem „mit sich selbst Geschäft“ („Wash-Trade“) handeln Personen in demselben Wertpapier mit sich selbst. In diesem Fall werden typischerweise fast gleichzeitig eine Order und eine gegenläufige Order (Verkauf und Kauf) für dasselbe Wertpapier in das Online-Brokerage System eingegeben; entweder über das Depot bei derselben Bank oder über zwei Depots bei unterschiedlichen Banken.

Abgesprochenes Geschäft („Pre-Arranged Trade“):

  • Bei einem „abgesprochenen Geschäft“ („Pre-Arranged Trade“) sprechen sich zwei oder mehrere Personen beim Verkaufs- und Kaufauftrag mit im Wesentlichen gleichen Stückzahlen und Preisen vorher ab. Typischerweise erfolgen ein Verkauf und Kauf fast gleichzeitig. Als abgesprochen gelten auch Geschäfte, die mittels Depot-Vollmacht z. B. über das Depot vom Ehepartner, Kindern, Eltern oder Freunden abgewickelt werden.

Was ist darüber hinaus börsenrechtlich unter verbotenen „Cross Trades“ zu verstehen?

Zusätzlich zu dem in der MAR (EU-Marktmissbrauchsverordnung, Art. 12 und Art. 15) verankerten Verbot der Marktmanipulation ergibt sich auch aus börsenrechtlichen Vorschriften, dass die Eingabe „gegenläufiger Geschäfte“ verboten ist: Wir verweisen diesbezüglich u.a. auf § 3 Abs. 1 der Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse. Hiernach dürfen Orders, die dasselbe Wertpapier betreffen und sich sofort ausführbar gegenüberstünden, nicht wissentlich von einem oder mehreren Börsenhändlern eines Unternehmens eingegeben werden.

Ebenso wenig dürfen Börsenhändler unterschiedlicher Unternehmen nach vorheriger Absprache Orders eingeben, die dasselbe Wertpapier betreffen und sich sofort ausführbar gegenüberstünden (sog. „Pre-Arranged-Trade“). Bitte beachten Sie, dass diese Verbote auch Sie als Kunde betreffen, wenn die hier erwähnten Orders von Ihnen ausgehen. Insbesondere beim Online-Brokerage müssen auch Sie die Vorgaben der Börsenordnung und der weiteren börsenrechtlichen Vorschriften beachten, beispielsweise § 37 Absatz 2 Nr. 3 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse.

Verstöße gegen die genannten börsenrechtlichen Vorschriften können durch den Sanktionsausschuss, beispielsweise der Frankfurter Wertpapierbörse, geahndet werden. Wir sind daher angehalten, dafür Sorge zu tragen, dass auch Sie als mittelbarer Handelsteilnehmer für die bestehenden Verbote sensibilisiert werden. Dies soll dazu beitragen, dass unzulässige Orders nicht in das beim Online-Brokerage genutzte Orderrouting-System eingegeben und börsenrechtliche Verstöße vermieden werden.

Bitte machen Sie sich mit den börsenrechtlichen Vorschriften vertraut. Die jeweils geltende Fassung der Börsenordnung können Sie ebenso wie die weiteren börsenrechtlichen Vorschriften kostenlos auf der Internetseite der jeweiligen Börse abrufen. Zum Beispiel finden Sie das Regelwerk der Frankfurter Wertpapierbörse unter https://www.deutsche-boerse-cash-market.com/dbcm-de/meta/frankfurter-wertpapierboerse-regelwerke

Wie mache ich es richtig:
– Achten Sie bitte immer darauf, dass die zuerst eingegebene Order bereits zur Ausführung gekommen ist, bevor Sie die zweite Order zum selben Wertpapier in das System eingeben.
– Sie können die Orders beispielsweise auch an zwei unterschiedlichen Börsenplätzen platzieren.
Bitte prüfen Sie hierbei vorher die Handelbarkeit und Liquidität des entsprechenden Wertpapiers an der jeweils ausgewählten Börse.

Mögliche rechtliche Folgen einer verbotenen Marktmanipulation:
Verbotene Marktmanipulation kann von den Strafverfolgungsbehörden als Straftat oder von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Gesetz sieht in diesen Fällen empfindliche Geldbußen von bis zu 5 Millionen Euro und sogar Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren vor. Auch der Versuch einer Marktmanipulation ist strafbar.

(Stand: 01.12.2024)

Lieferantenrichtlinien

Unsere Lieferantenrichtlinien

Grundsätze zur Nachhaltigkeit der Volksbank Beilstein-Ilsfeld-Abstatt eG im Umgang mit ihren Lieferanten und Dienstleistern

§ 1 Nachhaltigkeits – Bekenntnis der Volksbank Beilstein-Ilsfeld-Abstatt eG
Für die Volksbank Beilstein-Ilsfeld-Abstatt eG nimmt Nachhaltigkeit eine zunehmend wichtige Rolle ein. Nachhaltigkeit bedeutet für uns die gleichberechtigte Anerkennung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte und spiegelt sich demnach auch in unserer Entscheidungsfindung wider. Wirtschaftlicher Erfolg hat daher immer im Einklang mit Umwelt und Gesellschaft zu stehen.

Wir verstehen unseren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung als Teil unserer genossenschaftlichen Idee, die sich sowohl nach innen als auch nach außen durch verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln auszeichnet. Ethische Werte und ein starkes Umweltbewusstsein sind daher unabdingbare Bestandteile unserer Beziehungen gegenüber unseren Kunden, unseren Mitarbeitern, unseren Lieferanten sowie unserer Umwelt. Wir tragen dafür Sorge, dass die Menschen auch zukünftig in einer lebenswerten Region zuhause sind.

Dafür stehen wir:

  • Wir handeln verantwortungsvoll, ressourcenschonend und langfristig in unserer Region.
  • Wir fördern unsere Mitglieder und unsere Region.
  • Wir pflegen mit unseren Vertragspartnern einen partnerschaftlichen Umgang.
  • Wir achten geltendes Recht.
  • Wir handeln gemäß den Prinzipien des UN Global Compact sowie den ILO Kernarbeitsnormen:
    • Wir achten und unterstützen den Schutz der Menschenrechte im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.
    • Wir wahren das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen.
    • Wir treten für die Beseitigung aller Formen von Zwangs- und Kinderarbeit ein.
    • Wir setzen uns für die Beseitigung von Diskriminierung jeglicher Art bei Anstellung und Erwerbstätigkeit ein.
    • Wir treten gegen alle Arten der Korruption, einschließlich Bestechung und Erpressung, ein.
    • Wir folgen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip.
    • Wir fördern die Entwicklung eines größeren Umweltbewusstseins.
    • Wir unterstützen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien.

§ 2 Gegenstand der Vereinbarung
(1) Nachhaltig und verantwortungsbewusst zu handeln ist für die Volksbank Beilstein-Ilsfeld-Abstatt eG ein zentrales Unternehmensziel. Wir sind uns unserer sozialen, ökonomischen und ökologischen Verantwortung bewusst und möchten darüber hinaus eine einwandfreie Lieferkette für unsere Kunden sicherstellen.

(2) Unter anderem die Ziele der Agenda 2030 und des Pariser Klimaabkommens bilden den Rahmen für eine nachhaltige Beschaffungsstrategie. Zur Verankerung dieser Nachhaltigkeitskriterien in den Geschäftsprozessen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg wird die vorliegende Vereinbarung abgeschlossen.

(3) Im Folgenden präzisiert die Volksbank Beilstein-Ilsfeld-Abstatt eG die Erwartungen an alle
Auftragnehmer. Die Erwartungen orientieren sich u. a. an

a. den Prinzipien des UN Global Compact (https://www.globalcompact.de/) aus den Bereichen
Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung,

b. der vom BME (Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V.) verabschiedeten
BME-Verhaltensrichtlinie „Code of Conduct“ (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bmecompliance-initiative/ sowie

c. den einschlägigen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO Kernarbeitsnormen)
(https://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang--de/index.htm).

(4) Die Volksbank Beilstein-Ilsfeld-Abstatt eG betrachtet diese Anforderungen als wesentlich für
die jeweilige Geschäftsbeziehung.

(5) Bei Verstoß gegen die Nachhaltigkeitsanforderungen wird die Volksbank Beilstein-Ilsfeld-Abstatt
eG einen konkreten Maßnahmenplan erstellen. Dieser enthält auch ein Eskalationsschema, das
im Extremfall bis zur Kündigung der Geschäftsbeziehung reichen kann. Die Volksbank Beilstein-Ilsfeld-
Abstatt eG erwartet, dass der Auftragnehmer auch für die Einhaltung dieser Anforderungen durch
seine Geschäftspartner und Subunternehmer Sorge trägt, diese thematisiert und abfragt.

§ 3 Nachhaltigkeitserklärung
(1) Die Volksbank Beilstein-Ilsfeld-Abstatt eG bekennt sich zu ihrer wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortung. Vor diesem Hintergrund werden bei der Bewertung des Angebotes und bei der zukünftigen Abwicklung jederzeit die Prinzipien der Nachhaltigkeit einbezogen.

(2) Die im Folgenden aufgeführten Erwartungen stellen Mindestanforderungen in diesem Zusammenhang dar und erheben somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Volksbank Beilstein-Ilsfeld-
Abstatt eG erwartet, dass der Auftragnehmer die jeweils geltenden Gesetze und Regelungen sowie
internationalen Standards wahrt und achtet.

(3) Die Volksbank Beilstein-Ilsfeld-Abstatt eG strebt eine faire und partnerschaftliche Geschäftsbeziehung mit ihren Auftragnehmern an und übernimmt Verantwortung gegenüber den Geschäftspartnern, der Umwelt und der Gesellschaft. Die Volksbank Beilstein-Ilsfeld-Abstatt eG erwartet von ihren Geschäftspartnern daher einen auf dauerhaftes und nachhaltiges Handeln ausgerichteten Geschäftsbetrieb.

a) Umweltschutz

a. Der Auftragnehmer sorgt für einen ausreichenden Umweltschutz. Hierbei erfüllt er mindestens die lokalen bzw. nationalen rechtlichen Anforderungen und sorgt für eine Minimierung der Umweltbelastungen. Auf Verlangen der Volksbank Beilstein-Ilsfeld-Abstatt eG kann der Auftragnehmer einen Nachweis über die dafür eingeleiteten Maßnahmen vorlegen.

b. Der Auftragnehmer soll ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtssicherheit etabliert haben.
Es sollen regelmäßig Vorschläge zur Verbesserung der Umweltleistung im Rahmen der Geschäftsbeziehung
unterbreitet werden sowie Ziele zur Reduzierung der Umweltbelastung definiert werden.

c. Die Volksbank Beilstein-Ilsfeld-Abstatt eG begrüßt es, wenn der Auftragnehmer bereits ein systematisches und organisatorisch verankertes Umweltmanagement betreibt bzw. dieses nachweislich aufbaut.


b) Einhaltung der Menschen- und Arbeitsrechte sowie Nicht-Diskriminierung

a. Der Auftragnehmer erkennt die Menschenrechte an und hält sie ein. Dies gilt insbesondere für Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) (https://www.un.org/Depts/german/menschenrechte/
aemr.pdf) der Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie die Europäische
Menschenrechtskonvention (EMRK)
(https://www.echr.coe.int/documents/convention_deu.pdf).

b. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers haben ein Mindestalter gemäß der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Konvention 138
(https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---ed_norm/---normes/documents/normativeinstrument/wcms_c138_de.htm). Das Mindestalter darf weder unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, noch unter 15 Jahren liegen. Zwangsarbeit einschließlich Schuldknechtschaft oder unfreiwillige Häftlingsarbeit praktiziert, toleriert oder unterstützt der Auftragnehmer nicht. Strengere lokale rechtliche Maßstäbe sind vorrangig zu beachten.

c. Der Auftragnehmer schließt jede Form der Diskriminierung (z. B. aufgrund Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Nationalität, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Meinung oder sozialer Herkunft) mindestens entsprechend den Benachteiligungsverboten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aus. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind vor Belästigung am Arbeitsplatz, insbesondere sexueller Art, zu schützen.

c) Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Der Auftragnehmer gewährleistet die entsprechende Arbeitssicherheit für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Er hält dabei mindestens die rechtlichen lokalen Anforderungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz ein. Der Auftragnehmer sorgt für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mindestens gemäß der Kernarbeitsnormen
der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), sofern gesetzliche Normen geringere Anforderungen formulieren oder diese fehlen.

d) Gewährleistung fairer Entlohnung und fairer Arbeitsbedingungen

a. Der Auftragnehmer zahlt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für einen angemessenen Lebensunterhalt ausreichende und angemessene Löhne. Er hält gesetzliche Mindestlöhne ein. Der Auftragnehmer gewährleistet faire Arbeitsbedingungen für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er hält nationale Gesetze und Verordnungen über Arbeitszeiten und Arbeitssicherheit sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ein.

b. Der Auftragnehmer gesteht seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen zu.

e) Anti-Korruption und Anti-Bestechung

Der Auftragnehmer akzeptiert keine Form von Korruption oder Bestechung; er lässt sich in keiner Weise darauf ein.

f) Verantwortung in der Lieferkette

a. Gültige nationale sowie internationale Gesetze und Verordnungen sind über die gesamte Lieferkette hinweg einzuhalten.

b. Alle durch den Auftragnehmer gelieferten Produkte und Verpackungen müssen den Richtlinien der Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH Verordnung vom Juni 2007; Umsetzung in nationales Recht gemäß REACH Anpassungsgesetz vom 1. Juni 2008) entsprechen; unabhängig davon, ob ein Stoff in der Liste der umweltbezogenen Stoffe als beschränkt oder verboten geführt wird.

c. Alle zum Zwecke des Produktschutzes, der Lagerung oder des Transportes von Gütern durch den Auftragnehmer verwendeten Verpackungen müssen recyclingfähig sein oder einem der gängigen Tauschsysteme angehören. Die einschlägigen Zertifizierungen sind vom Auftragnehmer nachzuweisen.

d. Bei dem Transport von Waren ist bei der Wahl des Transportmittels darauf zu achten, dass die Umweltbelastung so gering wie möglich gehalten wird. Dabei ist bei internationalen Produkten der Transport per Schiffstransfer dem der Luftfracht und im kontinentalen Bereich der Bahntransport dem der Verbringung mit dem LKW Vorrang zu geben.

e. Die Volksbank Beilstein-Ilsfeld-Abstatt eG begrüßt den Einsatz erneuerbarer Energien im Zuge des Wertschöpfungsprozesses.

f. Die Zusammenarbeit mit Herstellern und Händlern, die nachweisbar nach einem der branchenüblichen Prüfsiegel (EMAS, ISO 14001 etc.) zertifiziert oder nach einem der anerkannten Umweltsiegel auditiert sind, wird durch die Volksbank Beilstein-Ilsfeld-Abstatt eG präferiert.