Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir sind gemäß § 23a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes verpflichtet, Sie mit dem nachfolgenden „Informationsbogen für den Einleger“ über die gesetzliche Einlagensicherung von grundsätzlich
bis zu 100.000 € zu informieren.
Über diese gesetzliche Einlagensicherung hinaus sind Ihre Einlagen durch die Sicherungs-einrichtung des BVR geschützt. Unabhängig von der Einlagensicherung bleibt die Institutssicherung der genossenschaftlichen FinanzGruppe wie bisher bestehen. Deren Aufgabe ist es, Insolvenzen und somit Entschädigungsfälle zu vermeiden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der nachfolgenden Internetseite.
www.bvr.de/Wer_wir_sind/Unsere_Sicherungseinrichtung
Mit freundlichen Grüßen
Volksbank
Beilstein-Ilsfeld-Abstatt eG