Sparbuch

Mit dem Sparkonto sicher und flexibel sparen

Nutzen Sie das Sparbuch um sich Ihre Wünsche zu erfüllen. Es bietet Ihnen viel Flexibilität, weil Sie Zeitpunkt und Höhe Ihrer Einzahlungen und die Laufzeit selbst bestimmen. Auf Wunsch können Sie auch über Ihr Erspartes verfügen.1

Sparkonto im Überblick

Mit dem Sparbuch auf die klassische Art sparen

Das Sparkonto passt sich Ihren Bedürfnissen an. Dabei ist Ihr Geld sicher auf einem Sparkonto angelegt. Sie entscheiden, wann und wie viel Sie sparen. Sie können kurzfristig auf bis zu 2.000 Euro Ihres Guthabens zugreifen.

100 Prozent flexibel und sicher zugleich

  • Höhe und Zeitpunkt der Einzahlung frei wählbar
  • Keine feste Laufzeit
  • Bis zu 2.000 Euro monatlich abheben ohne zu kündigen
  • Drei Monate Kündigungsfrist1
So funktioniert das Sparen mit einem Sparbuch
So funktioniert das Sparen mit einem Sparbuch

Produkteckdaten

WährungEUR
Anlagedauer Min.3 Monate
Ratenrhythmusmonatlich
zweimonatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Teilverfügungsmöglichkeitja
Vorschusszinsfreier Betrag2.000,00 EUR
Kündigungsfrist3 Monate

Konditionen

Zinsbindungsartvariabel
Zinszahlungsrhythmusjährlich
Betrag ab Zinssatz
0,00 EUR 0,01 % p. a.
2.500,00 EUR 0,01 % p. a.
5.000,00 EUR 0,01 % p. a.
25.000,00 EUR 0,01 % p. a.

Konditionen

Berechnen Sie Ihre Zinsen

Zinsen berechnen

Geben Sie in den Beispielrechner unten Ihre Anlagesumme und die Anlagedauer ein. Fügen Sie dann den angebotenen Zinssatz hinzu und Sie sehen auf einen Blick, mit welchem Ertrag Sie rechnen können.

Häufige Fragen zum Sparbuch

In welcher Höhe kann ich monatlich verfügen?

Sie können monatlich ohne Kündigung bis zu 2.000 Euro abheben.1

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei, das heißt 801 Euro bei Ledigen beziehungsweise 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Beilstein-Ilsfeld-Abstatt eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.

Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt (siehe oben).

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

 

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Beilstein-Ilsfeld-Abstatt eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

  1. Es gelten die allgemeinen Sparbedingungen.