- Garantierte Verzinsung
- Exklusiv für Mitglieder
Nachrangige Einlage
Festverzinsliche Bankeinlage
Eine nachrangige Einlage ist eine Bankeinlage, für die, im Rahmen einer bestimmten Laufzeit, ein fester Zinssatz vereinbart wurde. Ausgezahlt wird der Zins jeweils nachträglich zum 31.12. eines jeden Jahres. Eine nachrangige Einlage ist eine risikoarme Finanzlösung, schließlich ist sie von Kurs- und Währungsschwankungen völlig unabhängig. Die Rückzahlung erfolgt automatisch am Ende der Laufzeit. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Ihre Vorteile
Exklusiv für Mitglieder
Langfristig planen:
verfügbar zum Ende der Laufzeit ohne Kündigung
Garantierte Verzinsung
Ohne Kurs- und Währungsrisiko:
Bereits ab 25.000 €
Konditionen
Die nachrangige Einlage ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar. Eine vorzeitige Verfügung, die Abtretung des Rückerstattungsanspruchs und dessen Aufrechnung gegen Forderungen der Bank sind ausgeschlossen.
Die Verzinsung ist fest vereinbart und wird jeweils nachträglich zum 31.12. eines jeden Jahres ausgezahlt.
5 Jahre Laufzeit |
2,50 % p.a. |
7 Jahre Laufzeit | 2,75 % p.a. |
Unabhängig von der Entwicklung des Geld- und Kapitalmarkts weist das eingezahlte Kapital durch die Zinsen stets eine positive Entwicklung auf.
Die Laufzeit beträgt 60 bzw. 84 Monate.
Mindestens 25.000 €
Die Kontoführung ist kostenfrei. Entgelte für Sonderleistungen sind im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank aufgeführt. Zur Verzinsung siehe Reiter "Verzinsung".
Risiken
Bonitäts- und Nachrangrisiko
Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der
Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.
Institutsschutz/ Einlagensicherung:
Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des
Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen.
Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende
wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder
zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVR-SE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.
Kursrisiko/Zinsänderungsrisiko:
Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf.
Der Zinssatz ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Marktzinsen.
Fremdwährungsrisiko:
Die nachrangige Einlage weist kein Fremdwährungsrisiko auf, da die Anlage auf Euro lautet.
*Zinssatz 2,75 % p.a. bei einer Laufzeit von 7 Jahren