Immobilienfinanzierung

Alles aus einer Hand

Mit unserer Immobilienfinanzierung kommen Sie schneller in die eigenen vier Wände. Nutzen Sie ganz bequem unseren Online-Antrag und wählen Sie aus dem Konditionsangebot die für Sie passende Finanzierung.

Ihre Immobilienfinanzierung im Überblick

Flexibel finanzieren

Planen Sie Ihre Immobilienfinanzierung ganz nach Ihren Wünschen durch individuelle Laufzeiten und Sollzinsen, Sondertilgungsoptionen und Veränderungen der Tilgungsrate. Profitieren Sie durch verschiedene Förderprogramme zudem von finanzieller Unterstützung vom Staat. Wir beraten Sie gerne umfassend, um das für Sie passende Finanzierungsangebot zu erstellen.

Ihr persönliches Zinsangebot

bei einem Nettodarlehensbetrag von 150.000 € (Beleihungsgrenze 60 %)

Sollzins-Bindung Fester Sollzins effektiver Jahreszins
5 Jahre 3,57 % p.a. 3,63 % p.a.
10 Jahre 3,42 % p.a. 3,47 % p.a.
15 Jahre 3,76 % p.a. 3,83 % p.a.
20 Jahre 3,95 % p.a. 4,02 % p.a.
25 Jahre 4,10 % p.a. 4,18 % p.a.
30 Jahre 4,14 % p.a. 4,22 % p.a.

Stand: 23.09.2024
Die dargestellten Konditionen werden zum Teil von Verbundpartnern offeriert.

Ihre Mehrwerte für Ihre Immobilienfinanzierung:

  •  Auswahl individueller Konditionen und Laufzeit
  •  Flexible Ratenanpassungen
     Während der Vertragslaufzeit sind bis zu 3
     kostenlose Ratenänderungen möglich.
     Der Tilgungsanteil kann zwischen 1% und
     max. 5% gewählt werden.
  • Bereitstellungsprovisionsverzicht bis zu 12 Monate möglich.
    Die Abnahmefrist des Darlehens kann auf bis zu 3 Jahre verlängert werden.
  • Abstandsprovision
    Eine Nichtabnahmeentschädigung für bestimmte nicht abgerufene Darlehens-
    anteile fällt bei uns nicht an. Der kostenlose „Puffer“ für Ihre Finanzierung.
  • BauGiro-Konto für schnelle Liquidität.
    Flexible Darlehensverfügung über das BauGiro-Konto bis zu einem Betrag in Höhe von 15.000 € möglich.
  • Möglichkeit von Sondertilgungen bis zu 10% pro Kalenderjahr ohne Zinsaufschlag.
  • Tilgungsaussetzung
     bis zu 3 tilgungsfreie Jahre möglich.
  • Transparent und fair - keine versteckten Gebühren vorhanden
    (z. B. Kontoführung, Wertermittlungsgebühr).
  • Mit staatlicher Unterstützung
    Ob KfW-Förderdarlehen oder „Wohn-Riester“ - wir zeigen Ihnen wie Sie Geld sparen können.
  • Persönliche Absicherung
    Individuelles Rundum-Sorglos-Versicherungspaket zur Absicherung Ihrer Investition
  • Beratung nach Maß - Schritt für Schritt ans Ziel

Repräsentatives Beispiel

Den angezeigten TOP-Konditionen liegen folgende Annahmen zugrunde:

Sollzinsbindung 5 Jahre
fester Sollzins 3,57 % p.a.
effektiver Jahreszins 3,63 % p.a.
Rate für die Dauer der Sollzinsbindung 696,25 €
Restschuld zum Ende der Sollzinsbindung 133.380,87 €
Nettodarlehensbetrag 150.000,00 €
Auszahlungskurs 100%
Kosten der Immobilie 280.000,00 €
Anfängliche Tilgung 2,00% p.a.
Laufzeit bis zur vollständigen Rückzahlung 28 Jahre 7 Monate
Gesamte Anzahl der Raten 343
zu zahlender Gesamtbetrag 238.972,47 €
Finanzierungszweck kaufen
Nutzung der Immobilie eigengenutzt
Postleitzahl der Immobilie 71717
Beschäftigungsverhältnis Angestellter
Vermögens- und Einkommensverhältnis einwandfrei
Sicherheit für die Finanzierung erstrangige Grundschuld
Grundbuchkosten 354,00 €

Nebenkostenrechner

Wenn Sie eine Immobilie finanzieren möchten, sollten Sie vor allem auch an die Nebenkosten denken. Die Kosten für Notar, Makler und Grundbuch etc. können schnell rund 15 Prozent des Kaufpreises ausmachen. Mit unserem Nebenkostenrechner können Sie richtig kalkulieren.

Häufige Fragen zur Immobilienfinanzierung

Wie finde ich die richtige Immobilie?

Haus oder Wohnung
Die Entscheidung zwischen einem Haus oder einer Wohnung hängt vor allem von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Ein Haus gewährt mehr Freiraum, bringt aber auch eine Menge Arbeit mit sich. Der Pflegeaufwand für eine Wohnung ist zwar geringer als für ein Haus, doch dafür müssen Sie sich in der Regel mit einer Eigentümergemeinschaft arrangieren.

Stadt oder Land
Familie und Beruf haben meist Einfluss auf die Entscheidung darüber, ob Sie lieber in der Stadt oder auf dem Land wohnen möchten.

Neubau oder gebrauchte Immobilie
Gebrauchte Immobilien sind zwar oft preisgünstiger als Neubauten, doch sind hier häufig noch Modernisierungsmaßnahmen notwendig. Vor dem Kauf überprüft am besten ein Experte die Bausubstanz auf versteckte Mängel. Lassen Sie sich zudem bei dem Kauf einer gebrauchten Immobilie Protokolle der Eigentümerversammlungen und Handwerkerrechnungen der vergangenen Jahre zeigen, um den Zustand der Immobilie besser bewerten zu können.

Worauf muss ich beim Kauf einer Immobilie achten?

Bevor Sie einen Kaufvertrag unterzeichnen, sollten Sie folgende Unterlagen prüfen:

  • Grundbuch: Gibt es Wege- oder Vorverkaufsrechte, ausstehende Erschließungskosten?
  • Baulastenverzeichnis: Wie ist die Bebaubarkeit des Grundstücks?
  • Liegenschaftskataster: Wie sind die Grundstücksgrenzen?
  • Altlastenverzeichnis: Ist das Grundstück belastet, zum Beispiel durch Bodengifte?

Ein Notar unterstützt Sie zudem bei der rechtlichen Abwicklung Ihres Kaufvertrags. Er überprüft die Einträge im Grundbuch und bereitet den Kaufvertrag vor. Lassen Sie diesen vor Unterschrift von einem Anwalt prüfen, damit eventuell vor der Übergabe der Immobilie zu beseitigende Mängel festgehalten werden. Bis zur endgültigen Eintragung ins Grundbuch veranlasst der Notar eine Auflassungsvormerkung. Diese schützt Sie vor nachträglichen, nicht abgesprochenen Änderungen. Erst nach erfolgter Eintragung sind Sie der neue Eigentümer. 

Worauf muss ich bei der Besichtigung einer Immobilie achten?

Besichtigen Sie nach Plan:

  • Lassen Sie sich vor der Besichtigung den Grundriss zuschicken.
  • Notieren Sie sich, was Sie untersuchen und welche Fragen Sie dem Verkäufer stellen wollen.
  • Gehen Sie strukturiert vor, zum Beispiel von außen nach innen und vom Keller zum Dachstuhl.
  • Denken Sie bei Eigentumswohnungen auch an das gemeinschaftliche Eigentum wie Tiefgarage oder Vorgarten.
  • Lassen Sie sich den Gebäude-Energieausweis zeigen.
Wozu benötige ich einen Gebäude-Energieausweis?

Funktion des Energieausweises
Immobilienbesitzer sollen mit einem Energieausweis motiviert werden, durch Modernisierungen den Wert ihres Gebäudes zu steigern. Käufer und Mieter können mit einem Energieausweis die Energie-Effizienz einer Immobilie bundesweit einheitlich beurteilen.

Pflicht zum Energieausweis
Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) besagt, dass Hauseigentümer von Wohngebäuden bis einschließlich Baujahr 1965 Mietern oder Käufern einen Energieausweis vorlegen müssen. Auf Verlangen müssen alle Eigentümer auch bei jüngeren Gebäuden einen Energieausweis vorlegen.

Zwei Varianten des Energieausweises

  • Bedarfsorientierter Ausweis: auf Grundlage des Energieträgers und des Zustandes von Gebäude und Heizung
  • Verbrauchsorientierter Ausweis: auf Grundlage des Energieverbrauchs der vergangenen drei Jahre

Während Häuser bis Baujahr 1977 einen Bedarfsausweis benötigen, besteht bei Häusern ab Baujahr 1977 die Wahlfreiheit zwischen beiden Varianten des Energieausweises.

Gültigkeit und Kosten
Ein Energie-Ausweis ist zehn Jahre gültig und wird nur von Fachleuten ausgestellt, zum Beispiel von Architekten, bestimmten Handwerkern oder Ingenieuren. Da der Gesetzgeber keine Vorgaben zu den Kosten gibt, wird der Preis zwischen Aussteller und Auftraggeber frei verhandelt. Entscheidend sind die Gebäudegröße und der für die Datenerhebung erforderliche Zeitaufwand.

Welche Unterlagen benötige ich für ein Finanzierungsgespräch?

Es ist für alle Beteiligten immer einfacher, wenn Sie bereits alle notwendigen Unterlagen zusammengestellt haben. Idealerweise haben Sie von den Unterlagen bereits Kopien erstellt, die Sie Ihrem Berater aushändigen können.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • die letzten drei Gehaltsabrechnungen und die letzte vorliegende Steuererklärung bzw. den letzten vorliegenden Steuerbescheid,
  • Grundbuchauszug, Verkehrswertschätzung, Lageplan, Nachweis über Eigenmittel und Versicherung, Aufstellung der eigenen Einnahmen und Ausgaben,
  • Baugenehmigung, Baupläne und -beschreibung, Verträge mit Architekten bzw. Handwerkern etc. und
  • Fotos vom Objekt.