Die Greening-Verordnung der gemeinsamen Agarpolitik der Europäischen Union ist seit dem 1. Januar 2015 in Kraft.
Agrarreform
Greening Verordnung
Die Greening-Verordnung, ein Teil der Agrarreform, ist seit dem 1. Januar 2015 gültig. Ziel ist es, stabile Rahmenbedingungen für die Zukunft der europäischen Landwirtschaft zu schaffen. Dies bedeutet mehr Ökologie, Nachhaltigkeit, Marktorientierung und Wettbewerbsfähigkeit.
Greening-Verordnung der Agrarreform seit 1. Januar 2015 gültig
Die Greening-Verordnung sieht vor, dass Landwirte 30 Prozent ihrer Greening-Prämie nur dann erhalten, wenn sie bestimmte Ökologisierungsauflagen erfüllen. Zudem muss jeder EU-Landwirt 5 Prozent seiner landwirtschaftlichen Fläche ökologisch nachhaltig bewirtschaften. Ökobetriebe und Kleinerzeuger sind von dieser Regelung ausgenommen. Bei Verstößen ist mit einem Verlust von 7,5 Prozent der EU-Hilfen zu rechnen. So wird über Direktzahlungen in erster Linie die Fläche und nicht mehr die Produktion gefördert. Zwei Prozent der nationalen Direktzahlungen werden nun für die Förderung der Junglandwirte eingesetzt. Mit 1,2 Milliarden Euro pro Jahr werden im ländlichen Raum zum Beispiel Dorfentwicklungsprojekte oder der Breitbandausbau gefördert.
Agrarpolitik der EU
Ziel der angestrebten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist es, für die Landwirtschaft in Europa verlässliche und stabile Rahmenbedingungen für die Zukunft zu schaffen. Sie soll nicht nur ökologischer und nachhaltiger, sondern auch marktorientierter und wettbewerbsfähiger werden. Für Landwirte bedeutet das: Die Förderbedingungen für strukturschwache Regionen werden verbessert. Auf eine stärkere Umverteilung der Direktzahlungen wird verzichtet.
Nationale Umsetzung
Grundlage für die Beratungen zwischen Bund und Ländern zur nationalen Umsetzung der GAP ab 2015 ist die bereits erfolgte Einigung zwischen EU-Ministerrat, Europäischem Parlament und EU-Kommission. 2013 haben sich die Länder bei einer Sondersitzung der Agrarministerkonferenz auf einen Kompromiss zur nationalen Umsetzung der GAP geeinigt. Kleine und mittlere Betriebe erhalten zusätzliche Prämien in Höhe von 50 Euro für die ersten 30 Hektar Fläche und 30 Euro für die nächsten 16 Hektar. Ferner erfolgt eine zweckgebundene Umschichtung von 4,5 Prozent der Mittel. Diese sollen verwendet werden für:
- Grünlandstandorte und deren Nutzung durch Rinder, Schafe oder Ziegen,
- flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen,
- die Stärkung besonders tiergerechter Haltung und des Tierwohls,
- den ökologischen Landbau sowie
- die Ausgleichszahlungen in den von der Natur benachteiligten Gebieten.
Zwei Säulen der Agrarpolitik
Die Politik für Agrarausgaben stützt sich auf zwei Säulen: Die erste Säule umfasst den Agrarmarkt und die Direktzahlungen. Die zweite Säule beschäftigt sich mit der Förderung der Menschen im ländlichen Raum. Während die EU die Finanzierung der ersten Säule zu 100 Prozent trägt, werden die Maßnahmen der zweiten Säule von den europäischen Mitgliedsstaaten mitfinanziert. In Deutschland sind sowohl der Bund als auch die Bundesländer dafür zuständig, bei einigen Maßnahmen auch die Landkreise und Kommunen.
Entwicklung der Agrarpolitik
Seit den Anfängen der Europäischen Union gehört die Agrarpolitik zu den wichtigsten Aufgabenfeldern der europäischen Politik. Ziel war und ist es, einen wesentlichen Beitrag für die Lebensmittelsicherheit und einheitliche Qualitätsstandards, den Tier- und Umweltschutz, die Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung zu leisten. Die letzte Agrarreform wurde 2003 beschlossen. Eines der wichtigsten Ziele war die Entkoppelung früherer Preisausgleichszahlungen für Getreide, Ölsaaten, Tierprämien und Milchprämien an frühere Bemessungsgrundlagen wie zum Beispiel je Tier oder je Hektar Getreide. Seit 2005 sind diese Zahlungen zu einer Betriebsprämie zusammengefasst.